Jeder kennt ihn, jeder hat fast eine Meinung zu ihm: der Schrebergarten. Doch mit dieser Meinung geht meist auch ein Unwissen der vielen Regelungen einher. Darf man im Schrebergarten das ganze Jahr über wohnen oder nur zeitweise? Wie kommt man überhaupt zu einem solchen Kleingarten? Kann ich einen Schrebergarten mieten, pachten oder gar kaufen? Diese Fragen und noch mehr beantworten wir im folgenden Blogbeitrag.
Schrebergarten mieten, pachten oder kaufen?
Meist sind Kleingärten bzw. Schrebergärten im Eigentum der Stadt bzw. der jeweiligen Gemeinde. Diese verpachten dann die Gründe an einen Generalpächter. Das ist dann meist der jeweilige Landesverband der Kleingärten und den zugehörigen Vereinen. Die zugehörigen Parzellen werden dann an Privatpersonen verpachtet oder vermietet. Die Laufzeit der Verträge kann variieren, muss jedoch mindestens zehn Jahre betragen.
Woher kommt der Schrebergarten ursprünglich?
Die eigentliche Idee hinter einem Kleingarten (das Wort gilt als Synonym für Schrebergarten) ist die Selbstversorgung. Nebenbei das eigene Obst und Gemüse anbauen – das war für viele Menschen ein Bedürfnis, was mit den Kleingärten befriedigt wurde. Doch heutzutage liegt der Schwerpunkt nicht mehr hauptsächlich auf dem Anbau von Lebensmitteln, sondern der Erholungsfaktor hat mehr und mehr Einzug gehalten.
Wie geht man praktisch bei der Miete vor?
Ihr wollt einen Schrebergarten mieten, dann müsst ihr euch schriftlich an den jeweiligen Verein wenden. Dieser hat dann ein sogenanntes Vorschlagsrecht an den Zentralverband.
In der Regel sind die Wartelisten für eine Parzelle sehr lang. Diese werden nach First-Serve-Prinzip abgearbeitet.
Was ist die Folge daraus? Die Wartezeit kann dementsprechend mehrere Jahre betragen. Manche Vereine nehmen keine Neuanmeldungen mehr an, da sie bereits voll ausgelastet sind.
Die Preise liegen zwischen 500€ – 1500€ pro Jahr
Sollte eine Anmietung trotz der hohen Nachfrage gelingen, tritt man automatisch dem Verein bei und dieser übernimmt für einen die Verwaltungstätigkeiten. Diese beinhalten in der Regel Wasser, Abwasser, Wege, Gemeinschaftsflächen etc.
Wie geht man praktisch beim Kauf eines Schrebergarten vor?
Wien ist das einzige Bundesland in Österreich, in dem man in seinen Schrebergarten seinen Hauptwohnsitz verlegen kann (seit 1992). Voraussetzung dafür ist die Widmung der Parzelle für ganzjähriges Wohnen und einige bauliche Voraussetzungen. Durch die Möglichkeit im Jahr 1993, Kleingartenparzellen zu erwerben, entstand eine tolle Wohn-Alternative in der Bundeshauptstadt.
Der Kauf einer Parzelle in Wien läuft nun folgendermaßen ab:
Grundvoraussetzung: Kleingärten werden nur an Personen verkauft, die bereits einen Unterpachtvertrag haben.
Die Parzelle muss die Widmung „EKLW“ oder „GS“ aufweisen
die Anlage bzw. die Parzelle wird vermessen (Bescheid durch die MA 64)
die zuständige Behörde – MA 69 – erhält einen schriftlichen Kaufantrag
Der Generalpächter der Anlage wird über die Kaufabsicht informiert
Auflösung des Generalpachtrechts
Vorlage des unterzeichneten Kaufvertrags an den zuständigen Gemeinderatsausschuss
Wenn alles genehmigt wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von drei Wochen zu bezahlen
Wohnen im Kleingarten? Nur Wien sagt Ja!
Als einziges Bundesland in Österreich kann man in Wien tatsächlich im Schrebergarten dauerhaft wohnen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es eine Widmung für ganzjähriges Wohnen gibt. Weiters gibt es die Möglichkeit in anderen Bundesländern, während den Sommermonaten dort zu wohnen. Außerdem sind manche Objekte so geregelt, dass sie gar nicht als Wohnsitz geeignet sind. Toiletten sind hierbei nur im jeweiligen Vereinsheim anzutreffen – nicht in den Schrebergärten. Jedoch gibt es Wasser und Strom im eigenen Häuschen.
Tipp: Falls ihr eure Terrasse verschönern wollt, haben wir euch in DIESEM Blogartikel einige Dinge niedergeschrieben, die euch helfen werden.
Vorschriften für den Bau im Wiener Schrebergarten
Was darf ich nun auf meiner Parzelle bauen? Grundsätzlich müssen zwei Drittel des Gartens gärtnerisch gestaltet werden. Jeder Kleingarten sollte mindestens 250 m² groß und 10 m breit sein. Die bebaute Fläche sollte 35 m² nicht übersteigen (bei ganzjährig bewohnten Flächen 50 m²). Die maximale Bauhöhe in einer Parzelle ist 5 m. Die gesamte Anlage sollte in Form, Stoff oder Farbe das Gesamtbild der Anlage nicht beeinträchtigen. Die genauen Regeln sind in den jeweiligen Vereinsvorschriften zu finden.
Daten und Fakten vom Zentralverband der Kleingärtner
Grundsätzlich sind die österreichischen Kleingärten in Vereinen organisiert. Bundesweit gibt es derzeit fünf Landesverbände (W, NÖ, OÖ, SBG, STMK, KTN) mit ca. 400 Vereinen und mehr als 40.200 Mitgliedern und ihre Familien. Wie im föderalistisch geprägten Österreich üblich, liegen die gesetzlichen Grundlagen bei den Bundesländern. Das Wiener Kleingartengesetz zum Beispiel ist auf Flächen mit der Widmung “Grünland – Erholungsgebiet – Kleingartengebiet” und “Grünland – Erholungsgebiet – Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen” sowie auf vorübergehend kleingärtnerisch genutzte Flächen anzuwenden. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gilt die Bauordnung für Wien (siehe § 1 (1) WKlG)
Tipp: Ihr benötigt die einzelnen gesetzlichen Grundlagen für euer Bundesland? Klickt einfach auf das jeweilige Bundesland und ihr seid an der richtigen Adresse:
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