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Sichtschutz für Garten, Balkon oder Terrasse
Qualität und Langlebigkeit – Sichtschutz aus Aluminium für euren Garten
Was gibt es Schöneres, als nach einem stressigen Arbeitstag endlich auf der eigenen Terrasse entspannen zu können? Den cholerischen Chef, die lästige Kollegin und all die Fristen hinter sich zu lassen und sämtliche Sorgen mit einem Gläschen Rotwein runterzuspülen? Eine Terrasse kann als wahre Wohlfühloase dienen, wenn einem das Leben mal wieder zu viele Nerven raubt. Damit diese aber auch als tatsächlicher Rückzugsort dient, sollte dort genügend Privatsphäre herrschen. Denn wie soll man dem Alltagsstress entfliehen, wenn jede Bewegung von den Nachbarn oder Passanten beobachtet wird?
Im folgenden Beitrag zeigen wir euch, wie ihr eure Sichtschutz Terrasse gestalten könnt. Kreative Ideen für euren persönlichen Entspannungsort gepaart mit dem notwendigen Knowhow – legen wir gleich los, die Entspannung ruft!
Bevor es an den kreativen Teil der Gestaltung eures Sichtschutzes geht, solltet ihr euch noch mit den rechtlichen Vorschriften vertraut machen. Ist tatsächlich relativ nervig, aber kann euch für die Zukunft viel Ärger ersparen – vor allem wenn ihr in einer Mietwohnung wohnt!
Der Vermieter ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, für einen Sichtschutz auf der Terrasse zu sorgen. Sollte es vom Mieter gewünscht sein, muss sich dieser selbst darum kümmern. Aber Achtung: Wenn für die Montage des gewünschten Sichtschutzes Änderungen an der Hausfassade bzw. Wand Arbeiten notwendig sind, bedarf dies einer schriftlichen Zustimmung seitens des Vermieters. Darunter fallen z.B. auch Markisen und Rollos, da diese an der Fassade fixiert werden. Auch im Falle einer Eigentumswohnung müssen größere Projekte mit den anderen Eigentümern abgeklärt werden.
GUARDI Tipp: Wir empfehlen auch einen Blick in die Hausordnung des Gebäudes zu werfen oder sich bei der Mietervereinigung im jeweiligen Bundesland zu erkundigen, um sich vollständig abzusichern.
Die rechtlichen Vorschriften zur Einfriedung des Grundstücks gelten auch für die Höhe des Sichtschutzes auf eurer Terrasse. Sichtschutzzäune und -mauern gelten nämlich als bauliche Anlagen und sind daher nur bis zu einer bestimmten Höhe genehmigungsfrei. Welche Regelung in eurem Bundesland gilt und worauf ihr dabei achten solltet, könnt ihr den untenstehenden Beitrag entnehmen.