Grundstückskauf in Österreich – Was müsst ihr beachten?
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Plant man einen Grundstückskauf in Österreich, so gilt es immer, vorab einige wichtige Informationen einzuholen bevor man eine Kaufentscheidung trifft. Dabei sind besonders die Bebauungsmöglichkeiten, gesetzliche Auflagen und örtliche Besonderheiten genauestens zu prüfen. Deshalb wollen wir euch in diesem Beitrag zeigen, wie sich der Ablauf eines Grundstückskaufs in Österreich idealerweise gestaltet, welche Behörden dabei eine Rolle spielen und welche Bedingungen geklärt sein müssen, bevor man einen Kaufvertrag für ein Grundstück unterschreibt.
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne einsehen
Will man ein bestimmtes Grundstück kaufen, um z. B. ein Gartenhaus oder ein Gerätehaus darauf zu bauen, so gilt es zunächst, in den Gemeindeämtern die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne einzusehen. Hierbei kann man sich informieren, ob ein Grundstück bereits aufgeschlossen ist und bebaut werden kann. Die Grundstückserschließung umfasst dabei z. B. den Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie das öffentliche Versorgungs- und Entsorgungsnetz. Ferner kann man Informationen über die Kartographie, die rechtlichen Grundlagen und Grundstücksvermessungen auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen erhalten.
Grundbuchsauszug des Grundstücks prüfen
Vor einem Grundstückskauf in Österreich sollte man auch unbedingt alle Eintragungen im Grundbuch für das Grundstück prüfen. Hierbei sind eine Reihe von Merkmalen des Grundstücks zu überprüfen, die für die Kaufentscheidung sehr wichtig sein können. Diese sind z.B.:
Gesetzliche Auflagen zum Grundstück
Beschränkungen und Rechte zur Nutzung des Grundstücks
Verifizierung des Eigentums des/der Verkäufer*in
Hypotheken und Pfandrechte sowie
Wegerechte, Kanäle. Leitungen und ggf. Bäche oder geologische Besonderheiten
Einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch erhalten Sie beim Vermessungsamt oder Bezirksgericht über jede österreichische Liegenschaft. Ferner ist ein Grundbuchauszug auch gegen eine Gebühr online abzufragen. Außerdem kann man auch über Notare oder Rechtsanwälte einen Zugang zum Grundbuch erhalten.
Der Kaufvertrag zum Grundstück
Der Liegenschaftserwerb in Österreich ist durchaus komplex und deshalb empfiehlt es sich, hierfür die Unterstützung eines Rechtsanwaltes oder Notars in Anspruch zu nehmen, um einen rechtlich sicheren Kaufvertrag zu verfassen und eine korrekte Grundbucheintragung zu gewährleisten. Jedoch ist es auch möglich, einen Kaufvertrag für ein Grundstück ohne Notar aufzusetzen, nämlich anhand von Musterverträgen. Hierbei kann man dann gemeinsam mit dem/der Verkäufer*in im Anschluss einen Notar oder das Bezirksgericht aufsuchen, um eine öffentliche Beglaubigung des Vertrages einzuholen.
Die Abwicklung des Kaufprozesses und der Eigentumsübergang des Grundstücks
Für eine Abwicklung des Grundstückskaufs in Österreich sind einige Regelungen zu beachten, die im rechtlichen Rahmen für den Erwerb und auch Verlust von Grundbuchrechten gelten. Dabei spielen z. B. das Eigentum und das Pfandrecht sowie Dienstbarkeiten eine Rolle.
Eintragungsgrundsatz für das Grundbuch
Neue*r Eigentümer*in einer Liegenschaft wird man nicht allein dadurch, dass man einen Kaufvertrag abschließt, den Kaufpreis bezahlt und das Grundstück übernimmt. Erst durch die Eintragung als neue*r Eigentümer*in im Grundbuch geht das Eigentum an der Liegenschaft auf den Käufer über.
Prioritätsgrundsatz des Grundbuches
Grundsätzlich richtet sich der Rang einer Eintragung in das Grundbuch nach dem Zeitpunkt des Grundbuchgesuchs. Deshalb muss man unbedingt vor der Kaufpreiszahlung auch prüfen, ob vor dem Eigentumsübergang ranghöhere Rechte vorab eingetragen wurden, die vom neue*n Eigentümer*in zu übernehmen sind bzw. auch gegen ihn wirken können.
Genehmigungspflicht bei Grundstückskauf in Österreich durch Ausländer*innen
Will man als Ausländer*innen eines nicht EU- oder EWR Staates eine Grundstück in Österreich erwerben, so benötigt man hierfür eine behördliche Genehmigung. Dabei finden sich die Regelungen für den Grunderwerb durch Ausländer in einem gesonderten Gesetz, dem Ausländergrunderwerbsgesetz der einzelnen Bundesländer. Grundsätzlich wird dabei darauf abgestellt, ob am Grunderwerb des Ausländer*innen ein volkswirtschaftliches, kulturelles oder soziales Interesse besteht oder keine Beeinträchtigung staatspolitischer Interessen vorliegt.
Fazit zum Grundstückskauf
Also wie ihr seht, gibt es viele Dinge, die man beachten sollte, wenn man ein Grundstück kaufen will. Falls ihr es erfolgreich hinter euch gebracht habt, ist GUARDI gern der erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, das Grundstück mit einem Zaun zu umranden bzw. für Lösungen in Bezug auf Balkone oder Terrassen. Daneben sind auch Gartenboxen und Gerätehäuser in schönstem Design verfügbar.
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