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Aussehen von Zäunen – Rechtliche Vorschriften
Zäune in Österreich: Die wichtigsten Fakten: Ihr könnt Material, Form und Farbe euresZauns frei wählen. Beachtet jedoch die Vorschriften.
Fragen über Fragen kommen auf, wenn man ein Grundstück erwirbt oder ein Haus baut. Der Eigentümer ist plötzlich mit Fragen konfrontiert, die er bis dato noch nie zuvor gehört oder angedacht hat. Themen die einen in so einem Fall für gewöhnlich überkommen, sind die Einfriedungspflicht und das Nachbarschaftsrecht. Besonders mit Paragraphen & Co sind viele auf Kriegsfuß. In folgendem Blogbeitrag haben wir versucht, etwas Licht in die Materie der Einfriedung zu bringen.
Viele Wörter, die einem im Kopf herumschwirren, wenn es darum geht, was in puncto Grundstück sein muss und was nicht. Da sich bei den GUARDI-Produkten alles rund um das Haus und Wohnen dreht, möchten wir Ihnen aufzeigen, wie es hierbei in Rechtssachen bestellt ist. In einem unserer vergangenen Beiträgen haben wir bereits die Frage thematisiert, ob und wann ein Grundstück eingefriedet werden muss, und wenn ja, wie.
Aber back to basics: Wiederholen wir noch einmal das Grundlegende: Gesetzlich vorgeschrieben ist die rechtsseitige Einfriedungspflicht. Wenn euer Grundstück und das eures Nachbarn unmittelbar nebeneinanderliegen, muss jeder Grundstücksbesitzer an der rechten Seite für eine entsprechende Abteilung sorgen. Hier gilt: Die von der Straße aus gesehene rechte Seite zählt (Quelle: § 858 ABGB).
Da diese Einfriedung auf dem Grundstück verpflichtend vom Eigentümers verfolgt werden muss, ist dieser alleiniger Eigentümer dieser Begrenzung. Aus diesem Grund ist er auch allein zur Instandhaltung dieser verpflichtet. Erhaltungspflichten eines Zaunes oder einer Mauer bestehen nur insoweit, dass der Nachbar vor einem Schaden aufgrund eines beschädigten oder veralteten Zaunes bewahrt wird.
So weit so gut. Aber was macht man, wenn zwischen zwei Grundstücken nur eine Begrenzung liegt und niemand weiß, wo genau die Grundstücksgrenze verläuft? Woran erkenne ich, wem der Gartenzaun oder die Gartenmauer gehört? Auch hier hat das ABGB in Österreich eine Regelung: Das Gesetz legt fest, dass jegliche Art einer Scheidewand zwischen zwei benachbarten Grundstücken, als gemeinschaftliches Eigentum angesehen wird, wenn keine Kennzeichen Gegenteiliges beweisen (Quelle: § 854 ABGB).
„Ist die Stellung einer Scheidewand von der Art, daß die Ziegel, Latten oder Steine nur auf einer Seite vorlaufen oder abhängen; oder sind die Pfeiler, Säulen, Ständer, Bachställe auf einer Seite eingegraben; so ist im Zweifel auf dieser Seite das ungeteilte Eigentum der Scheidewand (…)“ – Quelle: (§ 857 ABGB)
Also zusammengefasst: Wenn Ziegel, Latten oder Steine nur einseitig vorhanden sind, dann ist das ein Anzeichen dafür, dass dies die Seite des Besitzers ist. Ebenso gilt, wenn Pfeiler oder Säulen einer Mauer oder eines Zaunes, nur auf einer Seite dieser Begrenzung im Boden verankert sind. Ist am Zaun oder der Mauer nicht ersichtlich, wem diese gehört, dann ist die Begrenzung gemeinschaftliches Eigentum beider Nachbarn.
Ein Zaun, eine Mauer, eine Hecke und dergleichen, die sich genau an der Grundstücksgrenze befinden, gehören somit beiden Nachbaren zu gleichen Teilen. Das bedeutet, dass beim Miteigentum jeder der beiden Nachbarn ein „Benutzungsrecht“ bis zur Hälfte der Dicke hat. Man muss jedoch darauf achten, dass der andere nicht im Gebrauch seines Anteils gestört wird. Auch notwendige Erhaltungsarbeiten müssen sich die Miteigentümer teilen.
Auch wenn grundsätzlich Regelungen und Vorschriften bezüglich Einfriedung und Besitz vorliegen, können trotzdem unklare Fälle vorliegen. Sind sich Nachbarn über gemeinschaftliche Grundstücksgrenzen nicht einig, sind Streitigkeiten und Konflikte vorprogrammiert. Dass dies ärgerlich ist, liegt auf der Hand. Um die Nachbarschaft jedoch nicht komplett gegen sich aufzubringen, ist es anzuraten eine Lösung zu finden.
Mithilfe eines Grenzattests werden Grundstücksgrenzen behördlich festgelegt und dadurch unklare Fälle gelöst. Wenn Rechte und Pflichten geklärt sind, und ihr vor der Frage steht, welcher Zaun es denn nun werden soll, sind wir euch gerne behilflich.
Ihr seid auf der Suche nach einer Lösung für euer Grundstückgrenze? GUARDI setzt auf hochwertige Produkte aus Aluminium für euren Garten bzw. euer Grundstück. Die fachlich ausgezeichnet ausgebildeten MitarbeiterInnen beraten euch gerne vor Ort. Diesen könnt ihr sehr einfach HIER vereinbaren. Ihr habt trotzdem noch weitere Fragen zu rechtlichen Fragestellungen? Schreibt sie in die Kommentare, sodass alle LeserInnen etwas davon haben 🙂
Alle Angaben in diesem Blogbeitrag sind ohne Gewähr und dienen lediglich der allgemeinen Orientierung.